Eine tolle Chance Unternehmensluft zu schnuppern und Betriebe von innen zu erkunden sind die sogenannten „Berufspraktischen Tage“.
Welche Möglichkeiten gibt es für die berufspraktischen Tage/ die „Schnupperlehre“?
Für Schüler*innen gibt es verschieden Möglichkeiten einen Beruf durch schnuppern kennenzulernen. Aber auch für Betriebe ist die Schnupperlehre in Bezug auf die Lehrlingsausbildung ein wertvolles Instrument.
Unter „Schnupperlehre“ wird ein kurzfristiges entgeltfreies Beobachten und Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb durch Schüler verstanden. Die Schnupperlehre begründet weder ein Lehr- noch ein sonstiges Arbeitsverhältnis.
- Schnupperlehre als Schulveranstaltung:
- für Schüler/-innen im 8., 9., 10. Schulbesuchsjahr
- alle Schüler/-innen einer Klasse dürfen gleichzeitig schnuppern
- Schüler/-innen müssen ihre Schnupperbetriebe selbst finden
2. Schnupperlehre als individuelle Berufsorientierung (während der Unterrichtszeit):
- für alle Schüler/-innen ab der 8. Schulstufe allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen
- individuell für einzelne Schüler/-innen möglich
- bis zu 5 Tage unterrichtsfrei
- Erlaubnis dazu erteilt der Klassenvorstand
- Initiative geht von den Eltern aus
3. Schnupperlehre als individuelle Berufsorientierung (in den Ferien)
- für alle Schüler/-innen ab der 8. Schulstufe
- an bis zu 15 Tagen in den Ferien möglich
- Schüler/-innen sind über die Schule unfallversichert
- Eltern müssen zustimmen
- im Betrieb muss eine geeignete Aufsichtsperson sein
Welche Tätigkeiten umfasst die Schnupperlehre?
Es darf unter keinen Umständen eine Eingliederung des Jugendlichen in die betriebliche Organisation stattfinden, da in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen (Anmeldung bei der Krankenkasse, Entgeltzahlungspflicht, etc.) entsteht.
Der Schüler darf zu keiner Arbeit verpflichtet werden und unterliegt keinen Weisungen des Betriebsinhabers (mit Ausnahme von Sicherheitsvorschriften). Sollte der Schüler einzelne Handgriffe ausprobieren dürfen, ist dabei auf die körperliche und geistige Reife bedacht zu nehmen. Der Unternehmer verstößt sonst gegen die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes!
Wie lange dauert eine Schnupperlehre?
Der Jugendliche sollte nur zu seinen typischen Unterrichtszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) und nicht länger als 8 Stunden täglich im Betrieb sein.
Vorsicht!
Eine Schnupperlehre unmittelbar vor Beginn eines Lehrverhältnisses ist rechtlich problematisch und sollte daher jedenfalls vermieden werden. Ein solcher zeitlicher Zusammenhang könnte dazu führen, dass die Zeit der Schnupperlehre als Lehrzeit mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen gilt.
Grundsätzlich ist/sind eine Schnupperlehre/berufspraktische Tage sehr empfehlenswert, da sie sowohl für jungen Menschen als auch für Betriebe sehr viel Vorteile bietet.
- Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link:
https://www.wko.at/service/t/bildung-lehre/Die_Schnupperlehre.html
(inkl. Formulare für die berufspraktischen Tage)
- Auch zum Schnuppern und Kontakte knüpfen: Berufsfestivals Innsbruck Stadt/Innsbruck Land:
https://www.berufsreise.at/angebote/10
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